Garantiebestimmungen für die Garantie gegen Durchrostung der Druckluftbehälter entsprechend gekennzeichneter Aircraft-Druckluftprodukte

 

Sehr geehrter Kunde,

alle Aircraft-Produkte unterliegen strengsten Sicherheits- und Qualitätskontrollen. Auf die Druckluftbehälter ausgewählter Aircraft-Druckluftprodukte geben wir deshalb eine Garantie gegen Durchrostung. Diese Produkte erkennen Sie an einem entsprechenden Garantiehinweis in der Artikelbeschreibung und/oder in der Beschreibung des Lieferumfangs. Nachfolgende Garantiebedingungen regeln Umfang, Dauer, Garantiegeber und Geltendmachung der Garantie. Ihre gesetzlichen Mangelhaftungsansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt, können unentgeltlich in Anspruch genommen werden und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird. Diese Garantie ist also eine rechtlich nicht vorgeschriebene und von uns rein freiwillig gewährte Zusatzleistung zu dem von Ihnen erworbenen Produkt, die wir Ihnen für uns rechtlich verbindlich gewähren.

 

1. Garantiegeber

Aircraft Kompressorenbau GmbH
Gewerbestrasse Ost 6
4921 Hohenzell

2. Beginn, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Garantie:

Die Garantiefrist von 10 Jahren beziehungsweise von 15 Jahren gegen Durchrosten beginnt mit dem Tag des Erstkaufes des Neugerätes durch den Endnutzer. Das Kaufdatum weisen Sie uns bitte mit der Vorlage des originalen Kaufbeleges nach. Die Vorlage muss bei Geltendmachung der Garantieansprüche und innerhalb der Garantiefrist erfolgen. Ansonsten sind Garantieansprüche ausgeschlossen.

Die Garantie ist weltweit gültig.

3. Verfahren zur Geltendmachung der Garantie:

Sie können innerhalb der Garantiezeit auftretende Durchrostung des Druckluftbehälters bei unserem Servicecenter in Textform geltend machen. Mit der Geltendmachung ist die Vorlage des Kaufbeleges im Original (siehe Ziffer 2.) innerhalb der Garantiefrist erforderlich Die Geltendmachung von Garantieansprüchen und/oder die Vorlage des Kaufbeleges im Original nach Ablauf der Garantiefrist schließt Garantieansprüche vollständig aus.

Unsere Servicewerkstatt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Telefonnummer:
+43 (0) 7752 70 929-0

E-Mail:
service@aircraft.at

4. Umfang und Inhalt der Garantie:

a) Die Garantie beschränkt sich auf die Durchrostung des Druckluftbehälters.
b) Innerhalb der Garantiezeit auftretende Durchrostung des Druckluftbehälters wird von uns nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch beseitigt.
c) Im Rahmen der Garantiearbeiten (Instandsetzung oder Tausch, Ziff. 4.a.) werden von uns ausschließlich die hierfür notwendigen Ersatzteile kostenlos gestellt. Wir übernehmen jedoch nicht die Transport- und Montagekosten sowie die zur Erfüllung Ihres Garantieanspruches notwendigen Arbeits- und Nebenleistungen sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Garantie entstehen.
d) Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der Stürmer Maschinen GmbH über.
e) Die Vornahme von Garantieleistungen führt weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch beginnt die Garantiezeit damit von neuem .
f) Die Garantieleistung wird für jedes Produkt nur einmal gewährt. Soweit wir also einmal für ein Gerät Garantieleistungen erbracht haben, erlischt die Garantie, auch wenn innerhalb des Garantiezeitraumes ein weiterer Garantiefall eintreten sollte .
g) Für die Dauer von Garantieleistungen werden keine Ersatzgeräte gestellt bzw. hierfür keine Kosten übernommen .
h) Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Voraussetzung für Garantieansprüche

a) Da wir nicht der Hersteller der Aircraft-Produkte sind, beschränkt sich diese Garantie auf Aircraft-Produkte, die über  einen unserer Handelspartner oder über uns direkt bezogen wurden, was wir über die Seriennummer erkennen können. Sie können unabhängig von dem Vorliegen eines Garantiefalles bei unserem Servicecenter erfragen, ob das von Ihnen erworbene Produkt unter diese Garantie fällt.

b) Garantieansprüche entstehen nur, wenn die Durchrostung des Druckluftbehälters nicht zurückzuführen ist auf:

  • Lagerung und Benutzung ohne Schutz vor Witterungseinflüssen, d.h. wenn der Druckluftkesselkörper keine Spuren von klimatischen Einflüssen aufweist,
  • Benutzung und Lagerung in Räumlichkeiten mit aggressiven Bestandteilen in der Umgebungs- bzw. Ansaugluft wie z.B. (Lackierkabinen oder Stallungen) oder zu hoher Raumluftfeuchtigkeit,
  • Nichteinhaltung der Wartungsvorgaben laut Bedienungsanleitung, wie z.B. regelmäßiges Entfernen von Kondenswasser aus dem Kessel,
  • bauliche Veränderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen oder sonstige Eingriffe in das Produkt, es sei denn, sie wurden von uns vorgenommen,
  • Benutzung des Kompressors ohne Räder oder Schwingungsdämpfer, sowie industrieller Dauerbetrieb, Schlag- und Transportschäden,
  • Manipulation von Stellteilen wie Druckschalter und Sicherheitsventil,
  • unsachgemäßen Betrieb,
  • Verwendung von nicht zugelassenen und geeigneten Werkzeugen,
  • Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper

6. Haftungsbeschränkung

Verschuldensabhängige Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht auf der Verletzung von Leib und Leben beruhen. Der Höhe nach sind diese Ansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7. Erfüllungsort

Soweit die Garantieansprüche nicht von einem Verbraucher geltend gemacht werden, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Garantieversprechen 4910 Ried i. I. vereinbart.